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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Stand: 26.12.2010

Wir begrüßen Sie herzlich auf der Homepage von MyMicroCredit, einer gemeinnützigen Organisation mit Sitz in München/Deutschland und Telfs/Österreich. Die Homepage, erreichbar über die Domains MyMicroCredit.org, MyMicroCredit.de sowie MyMicroCredit.at, ist der gemeinsame Webauftritt des deutschen Vereins MyMicroCredit Deutschland e.V. mit dem Sitz in München (nachfolgend auch "MMC-D") sowie des österreichischen Vereins MyMicroCredit mit dem Sitz in Telfs/Österreich (nachfolgend auch "MMC-A"; beide Vereine gemeinsam nachfolgend auch "MMC").
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Ihnen als Darle-hensgeber (nachfolgend auch "Sozialer Investor") und dem jeweiligen Field Partner. Der Field Partner ist eine von MMC ausgewählte Organisation vor Ort im Entwicklungsland, die das von Ihnen gewährte Darlehen dazu verwendet, um es an den eigentlichen Mikrokreditnehmer und Projektträger auszureichen. Weiter regeln diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Verhältnis zwischen Ihnen als Sozialer Investor oder Spender und MyMicroCredit Deutschland e.V. als dem einen der beiden Trägervereine der Plattform von MMC. Unsere Plattform informiert Sie über die geförderten, kleinunternehmerischen Projekte von Mikrokreditnehmern in der Dritten Welt (nachfolgend auch "Projekt(e)") und bietet Ihnen einen Rahmen für Ihr gemeinnütziges Engagement, indem sie Ihnen die Vergabe von Kleinkrediten für Projekte von Kleinkreditnehmern in der Dritten Welt ermöglicht und Ihnen Gelegenheit gibt, z.B. für projektbegleitende Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zu spenden.


1.    Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1    Mit Ihrer Zustimmung zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) werden diese Bestandteil des Rechtsverhältnisses sowohl zwischen Ihnen und dem Field Partner als auch zwischen Ihnen und MMC-D.

1.2    Sie können ein Projekt durch die Gewährung eines Darlehens fördern (dazu s.u. Ziffer 3.). Die Förderung bezieht sich auf das Projekt mit seinen jeweiligen auf der Homepage von MMC dargestellten Konditionen. Daneben besteht die Möglichkeit, durch Spenden projektbegleitende oder -vorbereitende Maßnahmen (Spendenprojekt) oder den Betrieb der Plattform von MMC zu fördern (dazu s.u. Ziffer 4.).

1.3    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ersetzen alle vorhergehenden Vereinba-rungen zwischen Ihnen, dem jeweiligen Field Partner und MMC-D. MMC-D behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Die angepassten Bedingungen werden Ihnen per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Die angepassten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als angenommen, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail schriftlich gegenüber MMC-D widersprechen. Hierauf wird Sie MMC-D in der E-Mail, die die angepassten AGB enthält, gesondert hinweisen. 

2.    Mitgliedschaft bei MyMicroCredit

Die Förderung eines Projekts ist unabhängig von der Mitgliedschaft bei MMC. Die Mitgliedschaft bei MMC (MyMicroCredit, Telfs/Österreich oder MyMicroCredit Deutschland e.V., München) steht sowohl den Förderern eines Projekts als auch anderen Personen offen.

3.    Projektförderung durch Gewährung eines Darlehens

3.1    Darlehen

3.1.1    Sie können als Sozialer Investor einem Field Partner zur Finanzierung eines bestimmten Projekts, wie es auf den Internetseiten von MMC dargestellt wird, ein zinsloses Darlehen ("Darlehen") gewähren. Die Höhe des Darlehens muss mindestens 25 Euro betragen. Als gewährte Darlehenssumme gilt der Betrag, der tatsächlich auf dem Konto von MMC-D eingeht, ungeachtet einer etwa anders lautenden Erklärung. Beträgt die einzelne Zahlung eines Darlehensgebers weniger als 25 Euro, so gilt die Zahlung als Spende an MMC-D. Der Darlehensvertrag zwischen Darlehensgeber und Field Partner kommt durch die von MMC vermittelte Weiterleitung der Darlehenssumme an den Field Partner zustande. Der Darlehensgeber verzichtet auf den Zugang der Annahmeerklärung des Field Partners.

3.1.2    Der Field Partner wird das Darlehen entsprechend der Zweckvorgabe des Sozialen Investors verwenden, indem er es an den vom Sozialen Investor ausgewählten Mikrokreditnehmer für das von diesem verfolgte Projekt zu einem fairen Zinssatz ausreicht. Der Field Partner ist berechtigt, das Darlehen an den Mikrokreditnehmer vorzufinanzieren, um Wartezeiten im Zusammenhang mit der Weiterreichung des Darlehens durch MMC (s.u. Ziffer 3.3) zu vermeiden. Unmittelbare Rechtsbeziehungen zwischen dem Sozialen Investor und dem Mikrokreditnehmer werden nicht begründet.

3.1.3    Die Rolle von MMC-D beschränkt sich darauf, als Plattform dem Sozialen Investor die von einem Field Partner ausgewählten Mikrokreditnehmer und Projekte vorzustellen und ihm insbesondere durch die Abwicklung des Zahlungsflusses bis zum Field Partner zu ermöglichen, ein Projekt zu fördern. MMC-D wird nicht Darlehensnehmer. MMC-D hat das Recht, ohne Angabe von Gründen die Annahme eines Darlehens oder einer Spende abzulehnen.

3.1.4    MMC weist auf Folgendes hin: Die nicht nur gelegentliche Gewährung von Gelddarlehen in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, bedarf der schriftlichen Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dieser Umfang ist laut BaFin bei einem Gesamtkreditvolumen von mindestens EUR 500.000 und mehr als 20 Einzeldarlehen, oder bei mehr als 100 Einzeldarlehen erreicht.

3.1.5    Das Darlehen ist steuerlich nicht als Spende abzugsfähig. Neben der Vergabe von Darlehen besteht jedoch die Möglichkeit, an MMC-D (steuerlich abzugsfähige) Spenden zu leisten (näher s.u. Ziffer 4).

3.2    Haftungsausschluss

3.2.1    Mit der Förderung eines Projekts anerkennt der Soziale Investor, dass MMC in kei-ner Weise für die Rückzahlung des Darlehens haftet. Insbesondere haftet MMC weder für die rechtzeitige noch für die vollständige Rückzahlung der Darlehenssumme an den Sozialen Investor.

3.2.2    MMC sucht die Field Partner sorgfältig u.a. auch auf Basis der Ratings von anerkannten Rating-Agenturen der Mikrofinanz-Branche (z.B. Mix Market) aus. Gleichwohl kann MMC nicht die Haftung für die Zahlungsfähigkeit der Field Partner oder des Mikrokreditnehmers übernehmen. Auch ist MMC nicht verpflichtet, den Field Partner oder den Mikrokreditnehmer laufend zu überwachen.

3.2.3    Der Darlehensgeber anerkennt weiter, dass die Vergabe des Darlehens als risikoreich einzustufen ist und dass das Darlehen ungesichert ist. Das Darlehen dient nicht als gewinnorientierte Vermögensanlage, sondern ist Teil eines gemeinnützigen Entwicklungshilfeprogramms.

3.2.4    Die auf der Homepage bereitgestellten Informationen wurden MMC zum wesent-lichen Teil von dem jeweiligen Field Partner zur Verfügung gestellt. Für die Richtigkeit der von einem Field Partner zur Verfügung gestellten Informationen schließt MMC jegliche Haftung aus.

3.2.5    Die Darlehenssumme ist in Euro auf das Konto von MMC-D zu überweisen. MMC-D kann den Betrag in eine andere Währung konvertieren, bevor er ihn an den Field Partner weiterreicht. Verlangt der Darlehensgeber die Rückzahlung der Darlehens-summe (s.u. Ziffer 3.5), so wird sich MMC-D bemühen, die in Euro gewährte Darle-henssumme in gleicher Höhe zurück zu gewähren. Gleichwohl kann MMC nicht die Haftung für Währungsschwankungen übernehmen. Der Soziale Investor trägt das Risiko aus eventuellen Währungsschwankungen. Eventuelle Währungsgewinne stehen MMC zu.

3.3    Zahlung/Einschaltung Dritter

3.3.1    Der Darlehensgeber überweist die Darlehenssumme unter Angabe des von ihm gewählten Projekts als Verwendungszweck auf folgendes Konto von MMC-D:

MyMicroCredit Deutschland e.V.
Konto-Nr.
BLZ
Stadtsparkasse München
IBAN:
BIC:
Verwendungszweck: (jeweils gefördertes Projekt)

Stattdessen kann der Darlehensgeber MMC-D eine Einzugsermächtigung für die ge-währte Darlehenssumme erteilen oder per Gutschein bezahlen (vgl. zum Gutschein-Verfahren die Hinweise auf der Homepage).

3.3.2    Der Darlehensgeber ist verantwortlich für die Lesbarkeit der Angaben auf dem Überweisungsträger sowie für die Angabe des geförderten Projekts als Verwendungszweck. Falls die Zuordnung der Überweisung zu einem Projekt nicht möglich ist, gilt der überwiesene Betrag als Spende an MMC-D. Ein Anspruch auf eine Spendenbescheinigung besteht in diesem Fall nicht.

3.3.3    Wenn ein Gutschein nach dem auf der Homepage dargestellten Gutscheinverfahren nicht binnen eines Jahres eingelöst wird, gilt der Betrag als Spende an MMC-D. Ein Anspruch auf eine Spendenbescheinigung besteht in diesem Fall nicht.

3.3.4    MMC-D wird die Darlehenssumme zusammen mit weiteren eingegangenen Darle-henssummen in einem Betrag an den Field Partner überweisen. MMC-D soll die Übergangszeiten, während derer die Darlehenssumme auf dem Konto von MMC-D liegt, möglichst kurz zu halten. Dabei steht es im pflichtgemäßen Ermessen von MMC-D, die Größe des anzusammelnden Betrages festzulegen, der dann in einer Summe an den Field Partner überwiesen wird. Die Kosten für die Weiterleitung der Darlehenssumme an den jeweiligen Field Partner trägt MMC-D.

3.3.5    Auch die Rückzahlung nach Ablauf der Darlehenszeit erfolgt über das Konto von MMC-D. MMC-D ist berechtigt, sich bei den Zahlungsvorgängen der Hilfe Dritter zu bedienen, insbesondere auch der Hilfe von Banken sowie der Hilfe von MMC-A.

3.4    Verzinsung

Der Soziale Investor erhält keine Zinsen. Dies gilt sowohl für die Zeit der Darlehens-gewährung an den Field Partner als auch für die Zeiträume des Geldverkehrs, insbe-sondere die Zeiträume zwischen der Überweisung an MMC-D und der Weiterleitung des Geldes an den jeweiligen Field Partner. Eine eventuell auf dem Konto von MMC-D anfallende Verzinsung steht MMC-D zwecks Aufrechterhaltung der Plattform zu. Der Field Partner reicht die Darlehenssumme zu einem fairen Zinssatz an den Mikrokreditnehmer zur Finanzierung des Projekts aus.

3.5    Laufzeit; Rangrücktritt; Spendenoption; Rückzahlung

3.5.1    Die Laufzeit des Darlehens ist in der jeweiligen Projektbeschreibung auf den Inter-netseiten von MMC angegeben. Die Laufzeit des Darlehens verlängert sich um die Zeiten für den Geldverkehr, insbesondere um die Zeiträume zwischen der Überweisung an MMC-D und der Weiterleitung der Darlehenssumme an den jeweiligen Field Partner. Die Rückzahlung des Darlehens ist solange und soweit ausgeschlossen, als sie einen Grund für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des jeweiligen Field Partner herbeiführen würde.

3.5.2    Nach Rückzahlung der Darlehenssumme durch den Mikrokreditnehmer an den Field Partner wird dieser MMC unverzüglich davon unterrichten. MMC wird den Darlehens-geber unverzüglich per E-Mail von der Rückzahlung des Darlehens benachrichtigen und ihn zu einer Erklärung darüber aufzufordern, ob die Darlehenssumme als Darle-hen für ein weiteres Projekt zur Verfügung steht, ob die Darlehenssumme als Spende für ein Spendenprojekt oder für MMC zu verwenden ist oder ob die Darlehenssumme zurück bezahlt werden soll. Für den Fall, dass MMC-D nicht binnen zwei Monaten nach Absendung der Benachrichtigung eine Erklärung des Darlehensgebers über die weitere Verwendung der Darlehenssumme zugeht, tritt der Darlehensgeber seinen Rückzahlungsanspruch bereits jetzt an MMC-D ab. In diesem Fall hat der Darlehensgeber keinen Anspruch auf Ausstellung einer Spendenbescheinigung.

3.6    Kontaktdaten

Als E-Mail-Adresse gilt die vom Darlehensgeber bei Darlehensgewährung angegebene Adresse, wenn nicht später eine neue E-Mail-Adresse mitgeteilt wird. Für die Aufrechterhaltung eines E-Mail-Accounts sowie für die Mitteilung der jeweils aktuellen E-Mail-Adresse an MMC-D ist der Darlehensgeber verantwortlich.

4.    Förderung durch Spenden

4.1    Neben der Förderung von Projekten durch Darlehen besteht die Möglichkeit, projektbegleitende oder -vorbereitende Maßnahmen in Ländern der Dritten Welt (Spendenprojekte) oder den Betrieb der Plattform von MMC durch Spenden zu fördern.

4.2    MMC-D kann als gemeinnützige Körperschaft dem Spender zu steuerlichen Zwecken für seine Spende eine Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck ausstellen, wenn sie den Betrag von 200 Euro übersteigt. Nach derzeit geltender Rechtslage (§ 50 Abs. 2 EStDV) genügt für die steuerliche Berücksichtigung einer Spende bis zu 200 Euro als Nachweis der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, wenn auf dem Beleg für die Spende an MMC-D folgende Angaben aufgedruckt sind:

o    Die Spende dient der Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
o    MMC-D ist laut vorläufiger Bescheinigung des FA München vom 17.11.2009 eine begünstigte Körperschaft i.S.d. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG

5.    Urheberrechte, Werbeverbot

5.1    Der Name MyMicroCredit sowie die durch MMC erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der Zustimmung von MMC-D. Downloads und Kopien dieser Seiten sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Der gesamte Inhalt der vorliegenden Internetseiten sind Eigentum von MyMicroCredit Deutschland e.V. und von MyMicroCredit.

5.2    Weder mit der Hingabe von Darlehen noch mit der Mitgliedschaft bei MyMicroCredit Deutschland e.V. oder MyMicroCredit darf ohne Zustimmung von MMC-D Werbung betrieben werden.

6.    Datenschutz

Soweit auf den Seiten von MMC-D personenbezogene Daten (z.B. Name, E-Mail-Adresse oder Bankverbindung) erhoben werden, erfolgt dies auf freiwilliger Basis. Der Darlehensgeber willigt ein, dass MMC-D diese Daten für die auf den Internetsei-ten von MMC-D dargestellten Zwecke verwenden darf. Diese Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. MMC-D als verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze verpflichtet sich, die erhobenen personenbezogenen Daten nicht an dritte Personen weiterzugeben, es sei denn, MMC-D folgt damit einer gesetzlichen Vorschrift oder behördlichen Anordnung.

7.    Schlussbestimmungen

7.1    Die Inhalte der Internetseiten von MMC werden mit größter Sorgfalt erstellt. Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

7.2    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz o-der teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung oder zur Auffüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was der Soziale Investor und der Field Partner bzw. der Soziale Investor und MMC-D nach dem Sinn und Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei deren Einbeziehung diesen Punkt bedacht hätten.

7.3    Für das Rechtsverhältnis zwischen Darlehensgeber und Field Partner und für das Rechtsverhältnis zwischen Darlehensgeber und MMC-D sowie für alle sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechtsfragen gilt – soweit zulässig – ausschließlich deutsches Recht.



DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Stand: 27.11.2009

Wir, die Vereine MyMicroCredit Deutschland e.V. mit Sitz in München/Deutschland und MyMicroCredit Österreich mit Sitz inTelfs/Österreich (gemeinsam auch "MyMicroCredit"), nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden auf dieser Website nur im technisch notwendigen Umfang erhoben. Erhobene Daten werden wir sorgfältig und vertraulich behandeln.

Die nachfolgende Erklärung gibt Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleisten und welche Art von Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

1.    Personenbezogene Daten

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Stand 27.11.2009

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